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Förderverein Augusta-Viktoria-Stift e.V.
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Gemäß § 10 b Abs. 1 EStG können Spenden bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.